Allgemeine Geschäftsbedingungen
reputatio systems GmbH & Co. KG
Stand: 01. Juli 2022, V3.0.0 (Änderungen vorbehalten)
1. Geltungsbereich
Die Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als Grundlage für sämtliche Leistungen, die durch reputatio systems GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz „reputatio“) erbracht werden. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der reputatio und denjenigen Personen, welche die Leistungen der reputatio in Anspruch nehmen (nachfolgend kurz „Kunde“), insbesondere auch für alle zukünftigen Verträge, selbst dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden, es sei denn, die Parteien treffen hierzu eine abweichende Regelung. Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Nur diese sind Kunden im Sinne dieser AGB. Die reputatio lehnt insoweit den Vertragsschluss mit einem Verbraucher ab.
Im Einzelfall können die Parteien individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) treffen. Diese Individuellen Zusatzvereinbarungen (IZV) sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich durch reputatio bestätigt werden. Die Mitarbeiter der reputatio sind nicht berechtigt, abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu geben, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt.
Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers resp. Kunden gelten nicht, es sei denn reputatio hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dieser Zustimmungsvorbehalt gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn reputatio in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers resp. Kunden Leistungen ohne weiteren Vorbehalt oder Widerspruch erbringt oder vom Kunden annimmt.
1.1 Vertragsdokumente, Geltungsrangfolge
Soweit in vorrangigen Regelungen keine anderweitigen Bestimmungen getroffen wurden, gilt für den Fall der Einbeziehung der nachfolgend dargestellten Bestimmungen die Festlegung der folgend aufgeführten Geltungsrangfolge in absteigender Priorität: Individuelle Zusatzvereinbarungen (IZV), Auftrag (AF) i.S. der Ziff. 3.1 resp. Ziff. 3.2, Besondere Geschäftsbedingungen von reputatio (BG), Service Level Agreement von reputatio (SLA), diese AGB von reputatio sowie zuletzt Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) oder AGB des Kunden gemäß der unter Ziff. 1 benannten Zustimmungsvorbehalte.
Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen oder Unklarheiten stets Vorrang vor den nachfolgend genannten Bestimmungen.
2. Änderungen der Vertragsbestandteile
reputatio ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Kunden zu ändern, wobei die Änderungen des jeweiligen Vertragsverhältnisses frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung von reputatio bei dem jeweiligen Kunden wirksam werden, wenn reputatio die Änderungen dem Kunden in Textform unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen Änderungen mitteilt, unter Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs, unter Hinweis auf eine einmonatige Frist des Widerspruchs nach Zugang der entsprechenden Erklärung sowie unter Hinweis auf die Folgen eines unterbleibenden Widerspruchs, und der Kunde nicht binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Erklärung der Vertragsänderung widerspricht. Erfolgt ein Widerspruch, wird das jeweilige Vertragsverhältnis unverändert fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
3. Zustandekommen des Vertrages
Angebote von reputatio sind freibleibend, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Annahme eines Auftrags durch reputatio erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass die technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung am Leistungsstandort vorliegen. Kann reputatio eine Leistung nicht mit der vorhandenen Infrastruktur am Leistungsstandort bereitstellen, wird reputatio dem Auftraggeber auf Wunsch mögliche Alternativen aufzeigen oder über die Bereitstellung der nötigen Voraussetzungen am Leistungsstandort ein Angebot unterbreiten. Wird eine als Option deklarierte Leistung zugesagt, so steht diese unter der aufschiebenden Wirkung der Verfügbarkeit der Option. Können Leistungen, die als Option bestellt wurden, nicht geleistet werden, lässt dies die Bestellung im Übrigen unberührt. Vorbehaltlich anderer Regelungen können Verträge wie folgt zum Vertragsschluss geführt werden.
3.1 Direkte Vertragsvereinbarung
Durch die Unterzeichnung des Kunden und reputatio unter ein gemeinsam vereinbartes Vertragswerk.
3.2 Indirekte Vertragsvereinbarung
Durch Überlassung eines Angebotes an reputatio zum Vertragsschluss (im Sinne eines vom Kunden unterzeichneten Auftragsformulars (AF) oder der Erklärung der Annahme eines von reputatio vorgelegten Angebotes (AG)), welches durch Überlassung einer Auftragsbestätigung (AB) durch reputatio an den Kunden bestätigt wird. Das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss gilt spätestens dann als durch reputatio angenommen, wenn der geforderte Leistungsumfang durch reputatio an den Kunden zur Verfügung gestellt wird.
Eine Auftragseingangsbestätigung stellt dabei insbesondere keine AB dar. reputatio ist zur Annahme des Angebots eines Kunden nicht verpflichtet und kann die Annahme eines Angebotes unter den Vorbehalt einer Sicherheitsleistung stellen (vgl. Ziff. 21. Sicherheitsleistungen).
Sofern der Kunde eine Leistung beauftragt hat, die aus mehreren, unabhängig voneinander nutzbaren Einzelleistungen besteht, und reputatio eine oder mehrere dieser Einzelleistungen zur Verfügung gestellt hat, ohne dem Kunden eine AB übersandt zu haben, beschränkt sich die Annahmeerklärung der reputatio auf die jeweils erbrachte Leistung im Einzelnen.
4. Leistungsumfang
reputatio erbringt Leistungen, welche typischerweise in Art und Umfang in Form produktspezifischer Dokumente (bspw. BG, LB, SLA, dem AF, sowie in ggf. optional getroffenen Vereinbarungen IZV) geregelt sind.
Die Inanspruchnahme dieser Leistungen erfordert regelmäßig die Verwendung von Endeinrichtungen und Endgeräten (z.B. PCs, Router, Switche, Server, Computer usw.) sowie weiteren Infrastruktureinrichtungen wie beispielsweise der Hausverkabelung. Diese Einrichtungen gehören nur dann zum Leistungsumfang von reputatio, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Leistungseinbußen oder -einschränkungen, die durch die Verwendung eigener technischer Einrichtungen oder Endgeräte des Auftraggebers bedingt sind, gehen nicht zu Lasten von reputatio. reputatio ist bei der Auswahl der für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistung erforderlichen Arbeitsmittel frei.
Bei der Nutzung von Telekommunikationsnetzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungspflicht von reputatio grundsätzlich darauf, dem Auftraggeber einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Dasselbe gilt für den Zugang zu Angeboten von anderen Anbietern. Derartige Leistungen, die fremde Dritte anbieten, gehören auch dann nicht zum Leistungsumfang von reputatio, wenn sie aufgrund der Leistungen von reputatio genutzt werden. Dasselbe gilt für Inhalte, die von Dritten angeboten und über Leistungen von reputatio in Anspruch genommen werden können.
reputatio ist zur Bereitstellung von Teilleistungen berechtigt, sofern diese eigenständig nutzbar sind, und ist berechtigt, sich zur Erbringung der eigenen Leistungen Dritter zu bedienen. Das Recht zur Auswahl von Dienstleistern oder eigenem Personal sowie das Recht, diesen Weisungen zu erteilen, obliegt ausschließlich reputatio. reputatio kann sich nicht dergestalt verpflichten, dass durch bereitgestellte Sicherheitslösungen (Virenschutz, Firewalls, Spamfilter etc.) ein vollständiger Schutz der Infrastruktur des Kunden erreicht wird. reputatio verwendet bekannte bzw. bewährte Tools, die regelmäßig aktualisiert werden. Dennoch kann reputatio nicht ausschließen, dass beispielsweise ein neues Angriffsverfahren die Netze und die daran angeschlossenen Komponenten des Kunden erreicht, bevor die Hersteller dieser Tools eine entsprechende Aktualisierung herausgegeben haben, da zwischen dem Auftreten eines neuen Angriffsverfahrens und der Reaktion des Security-Software-Herstellers naturgemäß immer eine gewisse Zeitspanne liegt.
5. Termine, Fristen
Termine und Lieferfristen gelten zu Lasten der reputatio ausschließlich dann als fix, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls sind die Termine und Lieferfristen für reputatio lediglich unverbindliche Orientierungshilfen. Soweit und solange die von reputatio geschuldeten Leistungen infolge höherer Gewalt nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden können, haftet reputatio nicht für die Verzögerung, und laufende Fristen werden gehemmt. Zur Hemmungszeit hinzuzurechnen ist ferner eine angemessene Zeit für die Wiederaufnahme der Vertragsleistungen. Ein Recht des Kunden zum Vertragsabbruch besteht in solchen Fällen nur, soweit die Vertragsfortführung für ihn auch unter Berücksichtigung der Belange von reputatio unzumutbar ist.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, terroristische Anschläge, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. Denial-of-Service-Attacken), eine Unterbrechung der Stromversorgung oder der von reputatio unverschuldete Wegfall von Genehmigungen. Der Samstag, der Sonntag sowie alle bundesweiten und in Baden-Württemberg geltenden gesetzlichen Feiertage gelten nicht als Werk- und Arbeitstage. Die regelmäßige Arbeitszeit bei reputatio liegt an den Arbeitstagen zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr.
6. Leistungsort
Wird im Vertrag schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen, ist Leistungsort der Sitz der reputatio. Soll eine Ware versandt werden, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person bzw. Firma übergeben worden ist. Hieraus entstehende Kosten für Verpackung, Versand und Aufwand gehen zu Lasten des Kunden, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde stellt denjenigen Personen, die reputatio zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten einsetzt und deren Anwesenheit an den Standorten des Kunden erforderlich ist, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlichen Räumlichkeiten und beizustellenden Arbeitsmittel zur Verfügung und gewährt diesen den sachdienlichen Zugang zu den Räumlichkeiten.
Hat reputatio auf dem Grundstück des Kunden oder in dessen Räumlichkeiten technische Einrichtungen (einschließlich Übertragungswege) installiert, gewährt der Kunde den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von reputatio nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Einrichtungen, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Gleiches gilt, sofern nach Vertragsbeendigung die Deinstallation der technischen Einrichtungen notwendig ist. Ist die Leistungserbringung zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart, und etwaige entstandene nutzlose Aufwendungen sind reputatio vom Kunden zu erstatten.
Jedwede Maßnahmen oder Handlungen, insbesondere am Grundstück oder den Räumlichkeiten (z.B. Bau- und Renovierungsarbeiten), die geeignet sind, den Betrieb der technischen Einrichtungen von reputatio zu beeinträchtigen, sind mit reputatio rechtzeitig abzustimmen.
Der Kunde informiert reputatio unverzüglich über alle Mängel oder Störungen sowie erkennbare Umstände, die geeignet sind, den Rechenzentrumsbetrieb oder sonstige Einrichtungen von reputatio oder anderer Kunden zu beeinträchtigen, und unterstützt reputatio in zumutbarem Umfang bei der Entstörung.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Hardware-Endeinrichtungen und/oder Software, die nicht den einschlägigen rechtlichen Vorschriften entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze unzulässig ist, an die technischen Einrichtungen von reputatio anzuschließen oder darüber zu verwenden. Der Kunde hat den Anschluss von reputatio vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren und verpflichtet sich, durch die Nutzung der reputatio-Leistungen keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass an seinen Standorten, an denen technische Anlagen von reputatio installiert oder zur Nutzung überlassen werden sollen, die notwendigen technischen Voraussetzungen vorliegen (bspw. geeignete Stellflächen in hinreichend klimatisierter Umgebung, ausreichend Elektrizität und Erdung), die zur Leistungserbringung erforderlich, aber vertragsgemäß nicht von reputatio geschuldet sind. Ebenso sorgt der Kunde dafür, dass sich die technischen Anlagen der reputatio dauerhaft in einer sicheren Arbeitsumgebung befinden und gegen Feuer, Diebstahl und Vandalismus ausreichend gesichert sind.
Alle für reputatio zum Betrieb und/oder zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen stellt der Kunde auf Anfrage unverzüglich, vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung; Informationen, deren Bedeutung für die Leistungserbringung der Kunde erkennt oder erkennen muss, übermittelt er auch ohne Aufforderung. Dies gilt insbesondere für vom Kunden vorgenommene Änderungen an seinen technischen Anlagen, soweit diese Auswirkungen auf die zu erbringenden Dienstleistungen haben können. Überlassene Benutzernamen, Zugänge und/oder Passwörter sind vom Kunden geheim zu halten, geschützt aufzubewahren und nur im unbedingt erforderlichen Umfang an einen beschränkten Personenkreis weiterzugeben. Standard-Passwörter, die reputatio dem Kunden überlässt, sind unverzüglich nach Übermittlung sowie danach in regelmäßigen Abständen zu ändern, sofern eine Änderung möglich ist. Hat der Kunde Kenntnis davon, dass unbefugte Dritte seine Passwörter kennen oder kennen könnten, unterrichtet er reputatio unverzüglich und lässt die Passwörter ändern.
Beauftragt der Kunde reputatio damit, Log Files zu speichern, Nutzungsberichte zu erstellen oder sonst Daten zu speichern bzw. zur Verfügung zu stellen, die Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten autorisierter Nutzer ermöglichen, steht der Kunde dafür ein, dass Arbeitnehmerrechte hierdurch nicht verletzt werden, insbesondere Beteiligungsrechte nach § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG sowie die Vorgaben der DSGVO eingehalten werden.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die Datensicherung durch reputatio vorzunehmen ist, stellt der Kunde sicher, dass seine Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal wöchentlich, gesichert werden, um bei Datenverlust eine Rekonstruktion zu ermöglichen. Der Kunde ist zudem eigenverantwortlich für die Einhaltung der anerkannten Grundsätze der Datensicherung sowie – unabhängig von einer etwaigen Vereinbarung mit reputatio – für die Einhaltung handelsrechtlicher oder steuerlicher Archivierungspflichten verantwortlich. Erfolgt die Datensicherung durch reputatio, hat der Kunde die zu sichernden Daten vor Übermittlung mit angemessenen Mitteln (z.B. Virenfilter) auf schädliche Komponenten zu prüfen.
Alle Änderungen der Rechtsform, des Namens, der Firma, der Rufnummer, der Unternehmereigenschaft, der Adresse, der Rechnungsanschrift, der Bankverbindung sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse sind reputatio unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Eine grundlegende Änderung der finanziellen Verhältnisse liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzantrag gestellt wird, eine Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO oder eine Überschuldung nach § 19 InsO eintritt, oder der Kunde die Richtigkeit eines Vermögensverzeichnisses nach § 807 ZPO an Eides Statt zu versichern hat.
Kosten, die durch eine schuldhafte Verzögerung der Übermittlung solcher Daten entstehen, hat der Kunde reputatio zu erstatten. Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche ihm obliegenden Verpflichtungen auch von berechtigten Dritten eingehalten werden. Zusätzliche Mitwirkungspflichten können sich aus anderen Dokumenten, insbesondere den produktspezifischen BG, ergeben. Die in diesem § 7 formulierten Pflichten und Obliegenheiten gelten als vertragliche Hauptpflichten des Kunden und sind unentgeltlich für reputatio zu erbringen.
Vor Abgabe einer Störungsmeldung hat der Kunde zu überprüfen, ob tatsächlich eine Störung der technischen Einrichtungen von reputatio vorliegt. Stellt sich nach einer Überprüfung heraus, dass die Störung für den Kunden erkennbar nicht auf reputatio zurückzuführen war, hat der Kunde reputatio die hierdurch entstandenen Kosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste (PL) zu erstatten.
7.1 Nutzungsvoraussetzungen und Missbrauchsverbot
An den technischen Einrichtungen von reputatio sind durch den Kunden selbst, seine Mitarbeiter oder unberechtigte Dritte keine Eingriffe vorzunehmen. Erkennbare Schäden oder Mängel hat der Kunde reputatio unverzüglich zu melden.
Für Inhalte, die der Kunde Dritten zugänglich macht, ist er selbst verantwortlich, auch wenn er dazu technische Leistungen von reputatio nutzt; für reputatio handelt es sich dabei grundsätzlich um fremde Informationen. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, über die zur Verfügung gestellten Leistungen rechts- oder sittenwidrige Inhalte anzubieten, abzurufen, zu übermitteln oder bereitzuhalten – insbesondere solche, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt und Krieg verherrlichen oder verharmlosen, zu Straftaten anleiten, sexuell anstößig oder im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, die Menschenwürde missachten oder geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden. Unzulässig ist auch die Nutzung der Leistungen für ein als Bedrohung oder Belästigung empfundenes Verhalten oder für Handlungen, die reputatio oder Dritten Schäden zufügen.
Der Kunde unterlässt insbesondere jede Handlung, die zu Überlastungen der Netzkapazität des reputatio-Telekommunikationsnetzes bzw. des bereitgestellten Mobilfunknetzes oder damit zusammengeschalteter Netze (z.B. des Internets) führt.
Der Kunde verpflichtet sich außerdem, Sprachmodule ausschließlich für Sprachverbindungen und Datenmodule ausschließlich für Datenverbindungen zu nutzen, und angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
Verarbeitet der Kunde im Rahmen der Nutzung personenbezogene Daten und greift kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand, hat er die erforderliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Der Kunde beachtet die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter. Beim Versand elektronischer Nachrichten unterlässt der Kunde falsche Absenderangaben oder eine sonstige Verschleierung der Absenderidentität. Umstände, die die Funktion des reputatio-Netzes oder der genutzten Dienstleistung beeinträchtigen können, zeigt der Kunde reputatio unverzüglich an.
8. Beistellungen, Ansprechpartner des Kunden
Ist vereinbart, dass der Kunde für die Leistungserbringung Infrastruktur, Hardware und/oder Software beizustellen hat, erfolgt dies pünktlich, für reputatio unentgeltlich und in vertragsgemäßem, technisch mangelfreiem Zustand. Der Kunde gewährleistet, dass er zu diesem Zweck berechtigt ist, hält die Beistellungen während der Vertragsdauer funktionsfähig und mangelfrei, holt hierfür etwaig erforderliche Genehmigungen selbst und auf eigene Kosten ein und stellt, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Softwarelizenzen zur Verfügung.
Der Kunde benennt einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vertrages und stellt diesen in angemessenem zeitlichem Umfang zur Verfügung.
9. Nutzung von Grundstücken
Ist für die Anbindung des Kunden die Verlegung von Telekommunikationsleitungen erforderlich, kann reputatio vom Kunden die Vorlage eines Antrags des dinglich Berechtigten eines Grundstücks auf Abschluss eines Nutzungsvertrags nach § 45a TKG verlangen.
reputatio kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde den Antrag nicht innerhalb eines Monats vorlegt oder ein bestehender Nutzungsvertrag gekündigt und nicht innerhalb eines Monats erneuert wird. Der Kunde kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn reputatio den fristgerecht vorgelegten Antrag nicht innerhalb eines Monats durch Übersendung des unterschriebenen Vertrags annimmt. Bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten während der Vertragslaufzeit bringt der Kunde unverzüglich eine entsprechende Erklärung des neuen Eigentümers bei oder trifft geeignete Vorkehrungen, damit die gegenüber reputatio gegebene Erklärung auch den neuen Eigentümer rechtlich bindet.
10. Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen, an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von reputatio überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten gegenüber Dritten aufzutreten. Arbeitnehmer des Kunden sind keine Dritten im Sinne dieser Vorschrift.
11. Entgelte, Rechnung und Zahlungsbedingungen
11.1 Entgelte
Der Kunde zahlt die Entgelte gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste (PL), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Umsatz nicht steuerbefreit ist.
Monatliche und nutzungsabhängige Entgelte werden ab der Bereitstellung, spätestens mit der erstmaligen Nutzung, monatsanteilig und danach monatlich berechnet. reputatio ist berechtigt, regelmäßige nutzungsunabhängige Entgelte monatlich im Voraus zu berechnen. Alle sonstigen Entgelte, insbesondere einmalige Entgelte (z.B. Bereitstellungsentgelte) sowie nutzungsabhängige Entgelte, sind nach Leistungserbringung zu zahlen; nutzungsabhängige Entgelte werden anhand der von reputatio gemessenen Verbrauchswerte berechnet und monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. reputatio kann angemessene Abschlagszahlungen nach Auftragserteilung und/oder Installationsfortschritt verlangen. Die Zahlungspflicht des Kunden entfällt nicht dadurch, dass die Leistung durch Dritte in Anspruch genommen wurde, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist. Eine unbefugte Nutzung ist unverzüglich anzuzeigen.
11.2 Rechnungslegung und -überlassung
Die Rechnung wird dem Kunden je nach Vereinbarung in Papierform oder als Online-Rechnung zur Verfügung gestellt. Für die Übermittlung in Papierform kann reputatio gemäß PL ein monatliches Entgelt erheben; werden mehrere Leistungen bzw. Produkte mit unterschiedlichen Rechnungsüberlassungsentgelten auf einer Papierrechnung fakturiert, wird der höchste ausgewiesene Betrag zugrunde gelegt.
Bei vereinbarter Online-Rechnung erhält der Kunde diese per E-Mail an eine von ihm benannte Adresse; ein Anspruch auf eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 14 Abs. 3 UStG besteht nicht. Ersatzweise sendet reputatio eine E-Mail mit dem Hinweis auf die Verfügbarkeit der Online-Rechnung im Kundenportal.
11.3 Fälligkeit und Zahlungsweise
Rechnungsbeträge sind ohne Abzug zahlbar und werden, sofern nicht anders vereinbart, spätestens zehn (10) Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Eine Online-Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie bzw. die Ankündigung ihrer Verfügbarkeit im Kundenportal den Mail-Server des Kunden erreicht hat.
Ist Bankeinzug vereinbart, werden die Entgelte spätestens mit Fälligkeit im SEPA-Lastschriftverfahren von einem vom Kunden benannten Konto eingezogen, auf dem für ausreichende Deckung zu sorgen ist. Bei anderen Zahlungsweisen kann reputatio Aufwendungsersatz gemäß der bei Vertragsschluss geltenden PL verlangen. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung, erfüllungshalber und kosten- sowie spesenfrei für reputatio angenommen. Widerruft der Kunde die Einwilligung zum Bankeinzug, erhebt reputatio ein angemessenes Bearbeitungsentgelt.
Gebühren und Kosten aus einer Rückbelastung eines Bankeinzugs oder eines nicht einzulösenden Schecks trägt der Kunde, mindestens jedoch in Höhe von 20 Euro, sofern die Ursache in seinem Verantwortungsbereich liegt; ihm steht der Nachweis eines geringeren Aufwands offen. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe einer Forderung ist zumindest der unstreitige Teilbetrag zu zahlen.
11.4 Reise- und Hotelkosten
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erstattet der Kunde 50 % der Stundensätze der jeweiligen Mitarbeiter für Reisezeiten.
Fallen für reputatio Reise- und/oder Hotelkosten an, weil der Kunde Termine außerhalb der Geschäftsräume von reputatio wünscht oder dies für die Art der Dienstleistung erforderlich ist (z.B. Workshops, On-Premise-Schulungen), kann reputatio Spesen- und Kostenerstattung gemäß Preisliste verlangen. Fehlen entsprechende Vorgaben und ist auch keine anderweitige Einigung erfolgt, gilt: Übernachtungskosten werden in nachgewiesener Höhe erstattet, Verpflegungsmehraufwendungen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Reisekosten werden erstattet für die Bahn bis zu Fahrtkosten 1. Klasse, für das Flugzeug bis zu Flugkosten der Business Class und für den Pkw zu 0,50 Euro je gefahrenem Kilometer. Die Wahl des Verkehrsmittels bzw. einer geringeren Reiseklasse bleibt reputatio vorbehalten.
12. Zahlungsverzug
Der Kunde gerät in Verzug, wenn er den nach Ziff. 11.3 fälligen Anspruch nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Fälligkeit erfüllt. Gerät der Kunde entsprechend Ziff. 19 b) in Verzug, kann reputatio statt einer Kündigung die Leistung einer Sicherheit gemäß Ziff. 21 verlangen.
Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist reputatio berechtigt, ein SEPA-Lastschriftmandat im SDD-Core-Verfahren vom Kunden zu verlangen. Erteilt der Kunde dieses nach angemessener Frist nicht, kann reputatio entsprechend Ziff. 21 eine Sicherheitsleistung verlangen.
13. Vorübergehende Einstellung der Leistung
reputatio ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aufgrund einer richterlichen Entscheidung oder behördlichen Maßnahme, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, zur Sicherheit des Netzbetriebs, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, zur Interoperabilität der Dienste, zur Sicherung des Datenschutzes oder zur Unterbindung einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung erforderlich ist.
14. Leistungsstörungen
reputatio beseitigt Störungen, sofern diese in ihrem Verantwortungsbereich liegen, nach den jeweils vereinbarten Regelungen sowie entsprechend etwaig vereinbarter SLA. Findet auf eine Störung kein SLA und keine individuelle Regelung Anwendung, erfolgt die Entstörung innerhalb angemessener Frist.
Ergibt die Überprüfung einer Störungsmeldung, dass keine Störung der technischen Anlagen von reputatio vorlag, hat der Kunde den entstandenen Prüfaufwand zu ersetzen, wenn er bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können, dass die Störung nicht von reputatio verursacht wurde.
15. Übertragbarkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung durch den Kunden
Erteilte Aufträge oder Bestellungen des Kunden sind nicht übertragbar und können nur vom intendierten Leistungsempfänger innerhalb des Auftragszeitraums genutzt werden; das ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, der Kunde selbst. Ein abweichender Leistungsempfänger bedarf einer entsprechenden Vermerkung im Auftrag sowie der schriftlichen Zustimmung von reputatio.
Der Kunde darf gegen Forderungen von reputatio nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Geldforderungen gegen reputatio kann der Kunde nur an Dritte abtreten, soweit das zugrundeliegende Rechtsgeschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist.
16. Rechte Dritter
reputatio stellt die Leistungen frei von Rechten Dritter zur Verfügung, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen. Erheben Dritte entgegenstehende Ansprüche beim Kunden, informiert dieser reputatio unverzüglich in Textform. Rechte Dritter hat der Kunde unverzüglich auszuräumen; reputatio kann stattdessen den betroffenen Bereich durch eine gleichwertige, zumutbare und rechtefreie Leistung ersetzen. Die Haftung von reputatio richtet sich ausschließlich nach Ziff. 17; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
17. Haftung von reputatio, Garantie
reputatio haftet gegenüber dem Kunden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden – solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbare oder untypische Schäden sowie entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung, bleibt von diesen Einschränkungen unberührt; Gleiches gilt für die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die genannten Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Angestellten, Vertretern, Organen und Erfüllungsgehilfen von reputatio, soweit diese unmittelbar in Anspruch genommen werden. Die Haftungsbeschränkung nach § 44a TKG bleibt unberührt. Keine Vertragsklausel und keine Erklärung von reputatio ist als Garantieerklärung zu verstehen.
18. Vertragslaufzeit, Kündigung
18.1 Beginn des Vertrages
Die Laufzeit beginnt zum vertraglich vereinbarten Termin; fehlt eine solche Vereinbarung, beginnt sie mit dem Datum der erstmaligen vollständigen Freischaltung bzw. betriebsfähigen Bereitstellung aller vereinbarten Leistungen. Besteht der Auftrag aus mehreren, unabhängig voneinander nutzbaren Einzelleistungen, die – bedingt durch unterschiedliche Lieferfristen der Vorlieferanten – zeitversetzt bereitgestellt werden, beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit der zuletzt betriebsfähig bereitgestellten Einzelleistung. Unabhängig davon werden Teilleistungen stets ab dem Zeitpunkt ihrer betriebsfähigen Bereitstellung berechnet.
18.2 Laufzeit und Beendigung des Vertrages
Für Verträge gilt, soweit nicht anders bestimmt, eine feste Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Monaten erstmalig zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden; die Kündigung bedarf der Textform. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich seine Laufzeit um jeweils zwölf Monate und kann unter Einhaltung der vorbenannten Frist zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden.
Bei Produkt- oder Tarifwechseln beginnt ab Inkrafttreten des neuen Produkts bzw. Tarifs eine neue Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht anders bestimmt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Bei Produkten ohne feste Vertragslaufzeit muss die Kündigung der jeweils anderen Vertragspartei mindestens vierzehn Tage vor dem gewünschten Wirksamkeitstermin zugehen; der Samstag zählt hierbei nicht als Werktag.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, bedarf jede Kündigung der Schriftform; § 127 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung, sodass eine Kündigung per E-Mail oder Fax ausgeschlossen ist.
19. Außerordentliche Kündigung
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Liegt der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung, ist die Kündigung regelmäßig erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist oder erfolgloser Abmahnung zulässig (§ 323 Abs. 1 und 2 BGB entsprechend). Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch reputatio liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe eines Monatsentgelts, mindestens jedoch 75 Euro, länger als vierzehn Tage in Verzug ist und trotz Aufforderung keine Sicherheit gemäß Ziff. 21 gestellt hat,
- der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung oder über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag in Höhe der Summe zweier durchschnittlicher Monatsrechnungen in Verzug ist (maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten sechs Monate vor Verzugseintritt),
- der Auftraggeber zahlungsunfähig oder überschuldet im Sinne der Insolvenzordnung ist,
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt oder eingestellt wird, oder
- reputatio unter Abwägung der beidseitigen Interessen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
20. Pflichten bei Kündigung des Vertrages
Mit Vertragsbeendigung wird die Leistung von reputatio eingestellt. Auf den Servern von reputatio gespeicherte Daten müssen vom Kunden rechtzeitig vor dem Beendigungstermin gesichert werden. reputatio ist bestrebt, Daten und Zugangskennungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Vertragsende zu löschen.
Soweit nicht anders vereinbart, stehen bei Kunden von reputatio installierte oder zur Nutzung überlassene technische Geräte und Einrichtungen (einschließlich Übertragungswege) im Eigentum von reputatio. Sofern keine Deinstallation durch reputatio erforderlich ist, sind diese am Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich auf Kosten des Kunden bei reputatio abzugeben oder zurückzusenden – binnen zehn Tagen nach Vertragsende.
21. Sicherheitsleistungen
reputatio ist berechtigt, die Annahme des Angebots von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Unabhängig davon, ob und in welcher Höhe bereits eine Sicherheit geleistet wurde, ist reputatio auch nach Vertragsbeginn berechtigt, eine Sicherheitsleistung zu fordern, sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziff. 12 in Verzug ist. Wird die Sicherheit nicht binnen weiterer vierzehn Tage nach Aufforderung geleistet, ist reputatio berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Die Sicherheitsleistung ist in Geld oder durch eine selbstschuldnerische, unbefristete und unwiderrufliche Bankbürgschaft einer deutschen Bank zugunsten von reputatio in Höhe der Summe der Rechnungsbeträge der letzten vier Monate vor Verzugseintritt zu stellen; die Bank verzichtet auf die Einreden aus §§ 768, 770 Abs. 1, 771 BGB.
Bei Aufstockung des Vertragsvolumens kann reputatio eine entsprechende Anpassung der Sicherheit verlangen. Die Sicherheit wird nach Vertragsbeendigung zurückgewährt, wenn keine Ansprüche gegen den Kunden mehr bestehen. reputatio ist berechtigt, sich im Falle des Zahlungsverzuges aus der Sicherheit zu bedienen; der Kunde muss die Sicherheit dann binnen zwei Wochen auf den Ursprungsbetrag auffüllen.
22. Verjährung
Ansprüche gegenüber reputatio unterliegen grundsätzlich einer Verjährungsfrist von einem Jahr bzw. im Fall des § 199 Abs. 3 S.1 Nr.1 BGB von drei Jahren, außer in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, in denen die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten. Die einjährige Verjährungsfrist greift nicht, sofern gesetzlich eine kürzere Frist vorgesehen ist; dann gilt die kürzere gesetzliche Frist. Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Regeln für den jeweiligen Anspruch. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
23. Haftung des Kunden
Der Kunde garantiert, hinsichtlich der von ihm auf Servern von reputatio abgespeicherten Materialien (Texte, Bilder, Grafiken etc.) sowie der von ihm genutzten Namen und Markenzeichen uneingeschränkt verfügungsbefugt zu sein und dass die Inhalte frei von Rechten Dritter, einschließlich Persönlichkeitsrechten, sind. Dies gilt auch für Telefonnummern, mit deren Übernahme der Kunde reputatio beauftragt. Der Kunde garantiert insbesondere, alle für Veröffentlichung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz- und Auswertungsrechte zu besitzen sowie dass personenbezogene Daten nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden. Der Kunde sorgt dafür, dass die gewählte Internet-Adresse ebenfalls keine Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzt.
Der Kunde stellt reputatio von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der reputatio eingeräumten Rechte hinsichtlich der vom Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen und Materialien erhoben werden – einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten. reputatio informiert den Kunden unverzüglich über vorzunehmende Verteidigungsmaßnahmen und darf Vergleiche mit Dritten nur nach Rücksprache mit dem Kunden schließen; andernfalls trägt reputatio die Kosten der Auseinandersetzung selbst.
Der Kunde ist verpflichtet, reputatio im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle für die Prüfung und Verteidigung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Bei drohendem oder eingetretenem Verstoß gegen die genannten Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter ist reputatio berechtigt, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung der betroffenen Inhalte an das Internet ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen, und informiert den Kunden hierüber unverzüglich. Gleiches gilt, wenn der Zugriff von Programmen oder Skripten auf den Server des Kunden den Betrieb von Servern, das Kommunikationsnetz oder die Sicherheit und Integrität anderer auf reputatio-Servern abgelegter Daten gefährdet oder beeinträchtigt.
24. Datenschutz
Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden werden elektronisch gespeichert. Weitere Informationen hierzu stellt reputatio in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereit.
Erhält reputatio im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten aus dem Umkreis des Kunden und wird dabei im Auftrag des Kunden tätig, nutzt reputatio diese Daten nur im Rahmen des Vertrages oder anderer schriftlicher Weisungen des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ist nach Auffassung der Parteien der Abschluss einer Datenauftragsvereinbarung erforderlich, legt reputatio einen entsprechenden Entwurf vor.
25. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO, oder verlegt der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland oder ist dieser nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der reputatio. Im Übrigen ist für alle mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten der Sitz der reputatio ein Gerichtsstand, wobei ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand hiervon unberührt bleibt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Kündigung, Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und Abmahnung bedürfen der Schriftform. Änderungen des Vertragstextes bedürfen ebenfalls der Schriftform; diese Formvorschrift kann nur schriftlich aufgehoben oder geändert werden.
Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
reputatio systems GmbH & Co. KG
Friedenstraße 87 · D-75173 Pforzheim
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Registergericht Mannheim, HRA-705798
Bundesnetzagentur DREG-Nr. 14/227
Abkürzungsverzeichnis
- AB – Auftragsbestätigung
- AEB – Allgemeine Einkaufsbedingungen
- AF – Auftragsformular
- AG – Angebot
- AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
- AktG – Aktiengesetz
- BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
- BG – Besondere Geschäftsbedingungen
- binS – business individual network Solution (bezeichnet diesen Rahmenvertrag)
- BNetzA – Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- IZV – Individuelle Zusatzvereinbarung
- Kd.AGB – Kundenspezifische Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Kd.AEB – Kundenspezifische Allgemeine Einkaufsbedingungen
- LB – Leistungsbeschreibung
- PL – Preisliste
- SEPA – Single European Payments Area
- SLA – Service Level Agreement
- StGB – Strafgesetzbuch
- TkG – Telekommunikationsgesetz
- TMG – TeleMedienGesetz
- ZPO – Zivilprozessordnung